17. Februar 2020
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Allgemein
Neue Gesetze machen den Vertragsausstieg einfach
Fast jeder kennt jemanden, dem das schon passiert ist: Eigentlich wollte man seinen Handyvertrag kündigen, doch die drei Monate Vorlaufzeit wurden verpasst, weswegen sich die Laufzeit nun um ein volles Jahr verlängert. Ärgerlich, und nicht verbraucherfreundlich. Doch seit dem 1. Dezember 2021 läuft das jetzt anders, wie der „Bundesverband der Verbraucherzentralen“ meldet. Ab sofort können Sie nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich Ihren Handyvertrag kündigen. Das gilt im Übrigen auch für andere Laufzeitverträge – etwa fürs Fitness-Studio oder für Kombiverträge, etwa bei Smartphones, die mit einem Tarif gebundlet sind.