Bundesnetzagentur untersagt die Vermarktung der Zero Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ - Flegar Consulting
22219
post-template-default,single,single-post,postid-22219,single-format-standard,stockholm-core-2.4.3,select-theme-ver-9.9,ajax_fade,page_not_loaded,smooth_scroll,,qode_menu_,wpb-js-composer js-comp-ver-7.5,vc_responsive
Title Image

Bundesnetzagentur untersagt die Vermarktung der Zero Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“

Bundesnetzagentur untersagt die Vermarktung der Zero Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“

Der Europäische Gerichtshof hatte am 2. September 2021 entschieden, dass die Zero Rating-Optionen „StreamOn“ der Deutschen Telekom und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Die Neuvermarktung von „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ ist nach der Anordnung der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juli 2022 einzustellen. Die beiden Zero Rating-Optionen sollen dann über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein. Für die Einstellung der Zero Rating-Optionen im Bestandskundengeschäft haben die Anbieter bis Ende März 2023 Zeit. Diese Umsetzungsfrist ist angesichts der großen Anzahl von Bestandskunden erforderlich, auch um einen verbraucherfreundlichen Übergang auf andere Tarife zu ermöglichen.